Erlaubte Hilfsmittel
Nachfolgend finden Sie die Richtlinien zu den Hilfsmitteln, die Sie während den Prüfungen verwenden dürfen. Diese Regeln sind verbindlich und gelten für alle.
Hinweis
Das für die Prüfungen benötigte Material, mit Ausnahme von Taschenrechner und Schreibzeug, wird zur Verfügung gestellt. Alles was nicht erlaubt ist (Jacken, Taschen, Handys, ....) muss in der Garderobe deponiert werden.
Rechner
Zugelassen
- Alle nicht-programmierbaren Rechner
- ALLE programmierbaren Rechner sind ebenfalls erlaubt, allerdings dürfen nur ausführbare Formeln im Rechner programmiert sein.
Verboten
- Es darf kein Text im Rechner gespeichert sein
- Auch dürfen keine Files und Nachschlagewerke über ein Passwort versteckt auf dem Rechner abgespeichert sein.
Während der Prüfungen ist das Aufsichtspersonal berechtigt, Rechner der Prüfungsteilnehmer auf die Einhaltung der obgenannten Direktiven hin zu kontrollieren. Diese Kontrolle kann bis zu 15 Minuten dauern. Der Kandidat erhält diese Zeit NICHT gutgeschrieben. Im Falle von Zweifeln ist das Aufsichtspersonal berechtigt, die Rechner zu beschlagnahmen. Die Kandidaten haben kein Anrecht auf einen Ersatzrechner. (Es dürfen mehrere Rechner mitgebracht werden.)
Wörterbücher
Nur nichtthematische Übersetzungs-Wörterbücher von einer Fremdsprache in die Prüfungssprache, die über keine Kommentare verfügen, sind erlaubt. Finanz- und themenspezifische Wörterbücher sind NICHT erlaubt.
Sanktionen
Die Verletzung der oben beschriebenen Regeln berechtigt zum Ausschluss aus der gesamten Prüfung.
Ethik, Recht und Steuern
Die Schlussprüfung Ethik, Recht und Steuern erfolgt im "Open-book-System", das heisst, während dieser Prüfung sind alle Unterlagen in Papierform (z.B. AZEK Kursordner, Gesetzesbücher, persönliche Notizen etc.) sowie das iPad erlaubt.


