Neu: Titelzusätze

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Wichtigste Informationen zu den Titelzusätzen für eidg. Fachausweise und Diplome

Gute Neuigkeiten für unsere Studierenden und Alumni: Der Bundesrat hat beschlossen, die höhere Berufsbildung weiter zu stärken. Ab dem 1. Oktober 2026 werden für eidgenössische Ausbildungen die neuen Titelzusätze «Professional Bachelor» und «Professional Master» eingeführt. Damit wird die internationale Vergleichbarkeit und Bekanntheit Ihrer AZEK Abschlüsse deutlich erhöht.

Was ändert sich konkret? Zusammen mit den bisherigen geschützten Titeln dürfen Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung künftig folgende international verständliche Bezeichnungen führen:

  • Professional Bachelor: Für Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Fachausweises (für eidgenössische Berufsprüfungen und für Abschlüsse der höheren Fachschulen).
  • Professional Master: Für Inhaberinnen und Inhaber eines eidgenössischen Diploms (für eidgenössische höhere Fachprüfungen).

Wer ist davon betroffen? Die Neuerung betrifft alle Inhaberinnen und Inhaber eines entsprechenden Abschlusses. Die Regelung gilt rückwirkend: Ab dem 1. Oktober 2026 dürfen Sie den neuen Titelzusatz unabhängig davon führen, wann Sie Ihren AZEK Abschluss erworben haben.

Wann treten die Neuerungen in Kraft? Die revidierte Berufsbildungsverordnung (BBV) tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Ab diesem Datum dürfen die neuen Bezeichnungen in der Geschäftskorrespondenz, auf Lebensläufen oder Plattformen wie LinkedIn offiziell verwendet werden. Bei zukünftigen Absolventinnen und Absolventen werden die Zusätze direkt auf den Urkunden ausgewiesen.

Haben Sie Fragen? Weitere Details zur Umsetzung finden Sie auf der offiziellen Website des SBFI oder kontaktieren Sie uns.